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Bedingungen zur Anmietung eines Ferienobjektes – AGB

 


1. Buchung.
Für Mardaga s.l. wird die Buchung eines Ferienobjektes verbindlich, nach telefonischer oder schriftlicher Buchung, via Buchungsformular durch den Mieter unterzeichnet. Die Bestätigung erfolgt per Telefax oder E-Mail.

Wir erwarten von den Mietern das Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und eine Reiseversicherung / Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Diese kann direkt über Internet abgeschlossen werden.

Dies gilt für das jeweilige Ferienobjekt und auch für Mietwagenreservierungen.


2. Zahlung.

Zahlungen erfolgen in EURO. Es gilt der aktuelle Wechselkurs. Wechselgebühren sowie Gebühren für Überweisungen sind vom Mieter zu tragen. Nach Gutschrift der vereinbarten 1. Rate in Höhe von 25 % des Mietpreises, erhält der Mieter alle Reiseinformationen per Post / E-mail. Die Anzahlung wird bestätigt per Post / E-mail.

Die Anzahlung ist bei Buchung fällig und muß innerhalb 5 Arbeitstagen, ab Buchungsdatum, an Mardaga s.l. gezahlt werden. Ein entsprechender Nachweis, wie z.B. ein Bankbestätigter Überweisungsträger ist ggf. via Telefax oder E-Mail zu übermitteln.

Mit Zustandekommen der Buchung werden Zahlungen wie folgt fällig: Bei Anmeldungen ab 60 Tagen vor Anreise wird der gesamte Mietpreis fällig. Bei Anmeldungen, die früher als 60 Tage vor Anreise erfolgen, wird ein Anzahlungsbetrag von 25 % fällig. Die Restzahlung erfolgt dann 60 Tage vor Anreise.

Wir die Anzahlung vom Mieter nicht fristgerecht geleistet oder unterbleibt gar die Zahlung, besteht kein Anspruch auf das Mietobjekt.

Alle Zahlungen haben per Überweisung auf das von Mardaga s.l. genannte Konto zu erfolgen. Erfolgt keine Zahlung in den angegebenen Fristen, ist Mardaga s.l. berechtigt den Vertrag, nach Aufforderung unter Fristsetzung, zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,- Euro erhoben.

Der Zahlungsverkehr zwischen der Mardaga s.l. und dem Mieter wird direkt abgewickelt. Das Inkasso durch einen Mittler ist nicht zulässig.


3. Anreise / Abreise.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, können die Reisegäste am Anreisetag ab 17.00 Uhr bis zum Abreisetag 09.30 Uhr in das Mietobjekt. Die Übergabe außerhalb dieser Zeiten ist kostenpflichtig.
Die Schlüssel werden durch den jeweiligen Hausverwalter übergeben.


4. Rücktritt des Reiseteilnehmers / Stornierungen.
Stornierungen müssen Mardaga s.l. schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer/Referenznummer mitgeteilt werden. Entscheidend ist das Eingangsdatum bei Mardaga s.l. Im Falle einer Stornierung durch den Mieter gilt folgende Regelung :

5
Wochen bevor Ankunft 80 % von Gesammtbetrag.
4 Wochen bevor Ankunft 60 % von Gesammtbetrag.
3 Wochen bevor Ankunft 40 % von Gesammtbetrag.
2 Wochen bevor Ankunft – keine zurückzahlung

Ist der Mieter seiner Sorgfaltspflicht z.B. durch den Abschluss einer Reiseversicherung /
Reiserücktrittsversicherung usw. nicht nachgekommen, sind o.g. Stornogebühren in jedem Fall direkt durch den jeweiligen Mieter innerhalb von 2 Wochen an Mardaga s.l. zu zahlen.

 
5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände.
Wird die Reise infolge höherer Gewalt wie z.B. Schäden am gebuchten Mietobjekt durch Unwetter, Hochwasser, Brand, Erdbeben, Einbruch, Rohrbruch, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann Mardaga s.l. als auch der Mieter den Vertrag schriftlich aufheben. Bei Aufhebung/Kündigung vor Anreise erhält der Mieter unter o.g. Umständen den gezahlten Reisepreis zurück. Damit sind alle Ansprüche des Mieters aus dem Vertrag abgegolten.


6. Versicherungen.
Siehe auch unter Punkt 1 der AGB.: Der Abschluß einer Reiseversicherung / Reiserücktritts-kostenversicherung / Reisekrankenversicherung wird empfohlen. Wir erwarten von den Mietern das Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und eine solche Versicherung abschließen. Diese kann direkt über Internet abgeschlossen werden.

7. Paß- und Visabestimmungen.
Für die Einhaltung der Paß- und Visabestimmungen ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.


8. Beanstandungen, Mängel.
Evtl. Beanstandungen können nur während der Reisezeit berücksichtigt werden. Mängel am Mietobjekt oder am Inventar sind vom Mieter bei Mietbeginn/am Anreisetag dem Verwalter zu melden. Stillschweigen gilt als Anerkennung des vertragsgemäßen Zustandes. Abtretungen von Ansprüchen gegen InterVilla sind ausgeschlossen. Beanstandungen oder Mietminderungen sind ausschließlich mit dem Eigentümer des Objektes zu besprechen, der im Bedarfsfalle von Mardaga s.l. vollständig benannt wird. Mardaga s.l. haftet hierfür nicht.


9. Mietobjekt und Inventar

Der Mieter hat das Mietobjekt einschließlich Inventar sorgfältig zu behandeln und nichts aus dem Mietobjekt oder dessen Grundstück zu entfernen. Der Mieter und dessen Mitreisenden haften für die von Ihm und seinen Mitbewohnern verursachten Schäden, die vor der Abreise beim Verwalter gemeldet und bezahlt werden müssen. Werden verursachte Schäden vom jeweiligen Mieter verschwiegen und nach dessen Abreise durch den Verwalter festgestellt, werden die Kosten für Ersatz oder Reparatur dem Mieter in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Der Mieter ist auch hier verpflichtet diese Kosten zu bezahlen. Der Aufenthalt erfolgt auf eigene Gefahr.
Achtung: in den Schlafräumen aller Mietobjekte ist das Rauchen untersagt.


10. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Gerichtsstand ist der Sitz von Mardaga s.l.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gesetzlich zulässige, dem gewollten am nächsten kommende Bestimmung ersetzt.

Bei verbindlicher Buchung erkennt der Mieter diese AGB. an.

 

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