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Bedingungen zur Anmietung eines Ferienobjektes – AGB |
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1.
Buchung.
Für Mardaga s.l. wird die Buchung eines Ferienobjektes
verbindlich, nach telefonischer oder schriftlicher Buchung,
via Buchungsformular durch den Mieter unterzeichnet. Die
Bestätigung erfolgt per Telefax oder E-Mail.
Wir erwarten von den Mietern das Sie Ihrer Sorgfaltspflicht
nachkommen und eine Reiseversicherung /
Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Diese kann
direkt über Internet abgeschlossen werden.
Dies gilt für das jeweilige Ferienobjekt und
auch für Mietwagenreservierungen.
2. Zahlung.
Zahlungen erfolgen in EURO. Es gilt der aktuelle Wechselkurs.
Wechselgebühren sowie Gebühren für Überweisungen sind vom
Mieter zu tragen. Nach Gutschrift der vereinbarten 1. Rate in
Höhe von 25 % des Mietpreises, erhält der Mieter alle
Reiseinformationen per Post / E-mail. Die Anzahlung wird
bestätigt per Post / E-mail.
Die Anzahlung ist bei Buchung fällig und muß innerhalb 5
Arbeitstagen, ab Buchungsdatum, an Mardaga s.l. gezahlt
werden. Ein entsprechender Nachweis, wie z.B. ein
Bankbestätigter Überweisungsträger ist ggf. via Telefax oder
E-Mail zu übermitteln.
Mit Zustandekommen der Buchung werden Zahlungen wie folgt
fällig: Bei Anmeldungen ab 60 Tagen vor Anreise wird der
gesamte Mietpreis fällig. Bei Anmeldungen, die früher als 60
Tage vor Anreise erfolgen, wird ein Anzahlungsbetrag von 25 %
fällig. Die Restzahlung erfolgt dann 60 Tage vor Anreise.
Wir die Anzahlung vom Mieter nicht fristgerecht geleistet oder
unterbleibt gar die Zahlung, besteht kein Anspruch auf das
Mietobjekt.
Alle Zahlungen haben per Überweisung auf das von Mardaga s.l.
genannte Konto zu erfolgen. Erfolgt keine Zahlung in den
angegebenen Fristen, ist Mardaga s.l. berechtigt den Vertrag,
nach Aufforderung unter Fristsetzung, zu kündigen und die
Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,- Euro erhoben.
Der Zahlungsverkehr zwischen der Mardaga s.l. und dem Mieter
wird direkt abgewickelt. Das Inkasso durch einen Mittler ist
nicht zulässig.
3. Anreise / Abreise.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, können die Reisegäste
am Anreisetag ab 17.00 Uhr bis zum Abreisetag 09.30 Uhr in das
Mietobjekt. Die Übergabe außerhalb dieser Zeiten ist
kostenpflichtig.
Die Schlüssel werden durch den jeweiligen Hausverwalter
übergeben.
4. Rücktritt des Reiseteilnehmers / Stornierungen.
Stornierungen müssen Mardaga s.l. schriftlich unter Angabe
der Buchungsnummer/Referenznummer mitgeteilt werden.
Entscheidend ist das Eingangsdatum bei Mardaga s.l. Im Falle
einer Stornierung durch den Mieter gilt folgende Regelung :
5 Wochen bevor Ankunft 80 % von Gesammtbetrag.
4 Wochen bevor Ankunft 60 % von Gesammtbetrag.
3 Wochen bevor Ankunft 40 % von
Gesammtbetrag.
2 Wochen bevor Ankunft – keine zurückzahlung
Ist der Mieter seiner Sorgfaltspflicht z.B. durch den
Abschluss einer Reiseversicherung /
Reiserücktrittsversicherung usw. nicht nachgekommen, sind o.g.
Stornogebühren in jedem Fall direkt durch den jeweiligen
Mieter innerhalb von 2 Wochen an Mardaga s.l. zu zahlen.
5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände.
Wird die Reise infolge höherer Gewalt wie z.B. Schäden am
gebuchten Mietobjekt durch Unwetter, Hochwasser, Brand,
Erdbeben, Einbruch, Rohrbruch, unvorhersehbar erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann Mardaga s.l.
als auch der Mieter den Vertrag schriftlich aufheben. Bei
Aufhebung/Kündigung vor Anreise erhält der Mieter unter o.g.
Umständen den gezahlten Reisepreis zurück. Damit sind alle
Ansprüche des Mieters aus dem Vertrag abgegolten.
6. Versicherungen.
Siehe auch unter Punkt 1 der AGB.: Der Abschluß
einer Reiseversicherung / Reiserücktritts-kostenversicherung /
Reisekrankenversicherung wird empfohlen. Wir erwarten von den
Mietern das Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und eine
solche Versicherung abschließen. Diese kann direkt über
Internet abgeschlossen werden.
7. Paß- und Visabestimmungen.
Für die Einhaltung der Paß- und Visabestimmungen ist der
Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.
8. Beanstandungen, Mängel.
Evtl. Beanstandungen können nur während der Reisezeit
berücksichtigt werden. Mängel am Mietobjekt oder am Inventar
sind vom Mieter bei Mietbeginn/am Anreisetag dem Verwalter zu
melden. Stillschweigen gilt als Anerkennung des
vertragsgemäßen Zustandes. Abtretungen von Ansprüchen gegen
InterVilla sind ausgeschlossen. Beanstandungen oder
Mietminderungen sind ausschließlich mit dem Eigentümer des
Objektes zu besprechen, der im Bedarfsfalle von Mardaga s.l.
vollständig benannt wird. Mardaga s.l. haftet hierfür nicht.
9. Mietobjekt und Inventar
Der Mieter hat das Mietobjekt einschließlich Inventar
sorgfältig zu behandeln und nichts aus dem Mietobjekt oder
dessen Grundstück zu entfernen. Der Mieter und dessen
Mitreisenden haften für die von Ihm und seinen Mitbewohnern
verursachten Schäden, die vor der Abreise beim Verwalter
gemeldet und bezahlt werden müssen. Werden verursachte Schäden
vom jeweiligen Mieter verschwiegen und nach dessen Abreise
durch den Verwalter festgestellt, werden die Kosten für Ersatz
oder Reparatur dem Mieter in vollem Umfang in Rechnung
gestellt. Der Mieter ist auch hier verpflichtet diese Kosten
zu bezahlen. Der Aufenthalt erfolgt auf eigene Gefahr.
Achtung: in den Schlafräumen aller Mietobjekte ist das
Rauchen untersagt.
10. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen
Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
Gerichtsstand ist der Sitz von Mardaga s.l.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gesetzlich
zulässige, dem gewollten am nächsten kommende Bestimmung
ersetzt.
Bei verbindlicher Buchung erkennt der Mieter diese AGB. an. |